Für einen Neuanfang in der KV Berlin - Gegen Wahlmanipulation LISTE 6

Wir wollen mehr - Wir wollen es anders


EIN MITEINANDER GEHT NUR MIT KOOPERATION

nicht mit Ausgrenzung

NUR MIT INTEGRATION

nicht durch Polarisierung

VORWORT

Die Amtsperiode der KV-Vertreterversammlung endet in wenigen Monaten und zwingt uns damit formell einen Schlussstrich unter ein sehr trauriges Kapitel in der Berliner KV-Geschichte auf. Gleichwohl können und wollen wir nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Es geht um die Wiedererlangung verlorengegangenen Vertrauens abhanden gekommener Stärke.

Wir, die Kandidaten der Liste 6 „Fachärzte 2.0“ fair. transparent. konstruktiv., werden die negative Entwicklung der letzten Jahre nicht ignorieren. Unsere Bewerbung für ein Mandat in der nächsten Amtsperiode der Vertreterversammlung der KV Berlin verbinden wir mit einer kritischen und selbstkritischen Analyse der zurückliegenden Arbeit. Die daraus zu ziehenden Konsequenzen ziehen sich wie ein roter Faden durch unser Programm. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass das oberste Beschlussgremium wieder mehr Raum für seine Kernaufgaben bekommt und auch zu seiner Kontrollfunktion gegenüber einem künftigen Vorstand zurückfindet. Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen die Gewissheit erlangen, dass die KV Berlin auf allen Ebenen von Verwaltung und Selbstverwaltung die Interessenvertretung für alle Ärzte und Psychotherapeuten wahrnimmt, dass sie zum Interessenausgleich zwischen den einzelnen Versorgungsbereichen fähig und willens ist. Den Akteuren in der Gesundheitspolitik und in den Krankenkassen muss deutlich sein, dass wir bei allem Streit in der Sache ein berechenbarer und verlässlicher Vertragspartner sein werden.

Die Zusammensetzung der nächsten Vertreterversammlung entscheidet ganz wesentlich darüber, ob der so dringend notwendige Neuanfang gelingen kann.

Dafür benötigen wir, die Liste 6 “Fachärzte 2.0“ fei. trasparent. konstruktiv.”

Ihr Vertrauen und Ihre Stimme.

Der Servicegedanke der KV muss verbessert und gestärkt werden.

Die KV Berlin unterliegt in weiten Teilen ihres Handelns gesetzlichen Vorschriften. Gleichwohl ist sie der Interessenvertretung ihrer Mitglieder verpflichtet. Diese Janusköpfigkeit der KV-Verwaltung lässt sich durch programmatische Erklärungen nicht auflösen. Umso wichtiger ist es, dem Servicegedanken der KV Berlin noch mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

Transparenz des Verwaltungshandelns und der Verwaltungskosten sowie der sorgsame und effektive Umgang mit den Verwaltungsgeldern sind dabei die eine Seite der Medaille.

Die andere Seite stellt die Unentbehrlichkeit einer kompetenten Beratung aller KV-Mitglieder in rechtlichen Fragen, bei der Durchsetzung berechtigter Interessen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen u. a. dar. Wo sonst, wenn nicht in der KV selbst, können Probleme der eigenen Praxisführung, bei drohenden Regressforderungen wegen veranlasster Leistungen oder Arzneimittelverordnungen usw. kompetent beurteilt werden?

Die KV Berlin hat sich in der Vergangenheit durch ein insgesamt hervorragendes fachliches Potenzial auf all diesen Gebieten und auch in der Außendarstellung von Problemen hervorgetan. Allerdings sind in den letzten Jahren viele kompetente Mitarbeiter aus strategisch bedeutenden Abteilungen abgewandert. Das schadet der Durchsetzung des Grundsatzes „die KV ist für ihre Mitglieder da“, enorm und erhöht zudem die Arbeitsbelastung im Haus. Diese Abwanderung muss gestoppt werden.

Ein künftiger Vorstand muss deswegen nicht nur für ein Leitbild der KV-Verwaltung sorgen, sondern einen Personalentwicklungsplan auf den Weg bringen, der Mitarbeitern neben einem klaren Tätigkeitsprofil auch Entwicklungsperspektiven aufzeigt. Eine solche Perspektivplanung ist zudem für die Vertreterversammlung hilfreich bei der jährlichen Beurteilung der Personalkostenentwicklung – und ihrer Auswirkung auf die Höhe unserer Verwaltungskostenumlage, nach dem Motto, was bekomme ich für mein Geld. Unterstützt werden soll die Verwaltung ferner durch weiteren Bürokratieabbau.

Die Attraktivität des berufspolitischen Engagements muss erhöht werden.

Die KV Berlin bzw. das KV-System sollen ihrer Tradition und ihrem Kerngedanken folgend generationsübergreifend wieder so attraktiv und transparent werden, dass es ihre Mitglieder motiviert, sich berufspolitisch zu engagieren und ihre eigenen Interessen im Rahmen von Mitarbeit in verschiedenen Gremien der Selbstverwaltung einzubringen.

Die künftige Vertreterversammlung (VV) ist nach Einsetzung des Vorstandes sämtlichen KV-Mitgliedern gleichermaßen verpflichtet.

Jedes Mitglied der Vertreterversammlung muss sich sicher sein können, dass kritische Debattenbeiträge oder Fragen, für ihn keinerlei negativen Konsequenzen durch den Vorstand oder andere Gremien hat. Das verbriefte Recht jedes einzelnen VV-Mitglieds, nach freiem Wissen und Gewissen bzw. seiner Überzeugung abzustimmen, ist ein hohes Gut.

Eine weitest mögliche Transparenz ihrer Beratungen, einschließlich einer Reduzierung geschlossener Sitzungen auf das absolut notwendige Maß ist für die Transparenz unabdingbar. Wichtige Entscheidungen der Vertreterversammlung und ihre Hintergründe und ggf. unterschiedliche Positionen sollen sich auch zeitnah in den jeweiligen KV-Blatt-Ausgaben spiegeln.

Wir brauchen eine professionelle Vorstandsarbeit.

Der KV-Vorstand repräsentiert die KV Berlin.

Unsere Liste will einen Vorstand, der sich ein seriöses und transparentes Finanzmanagement zu eigen macht und keine finanziellen Abenteuer eingeht, weder im Verwaltungshaushalt noch in der Honorarverteilung. Eine verantwortungsvolle Honorarpolitik, orientiert an Grundsätzen, die von der Vertreterversammlung zu formulieren sind, gehört zu den Aufgaben eines künftigen Vorstands.

Der Vorstand ist verpflichtet, der Vertreterversammlung sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion („Aufsichtsrat“) notwendig sind.

Aus den bitteren Erfahrungen der aktuellen Amtsperiode heraus, wird sich unsere Liste nachdrücklich für die Etablierung eines unabhängigen Rechtsbeistandes einsetzen. Ein solcher Schritt ist zur rechtssicheren Beratung und Beschlussfassung notwendig, er wird Listen- oder Fraktionsdenken im Vorstand und in der Vertreterversammlung obsolet machen und soll auch möglichen Loyalitätskonflikten unserer hauseigenen Juristen vorbeugen.

In Verhandlungen mit Krankenkassen und anderen soll der KV-Vorstand die Rolle als Verhandlungspartner beachten. Dabei ist es uns wichtig, die Interessen der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten selbstbewusst und mit dem notwendigen Nachdruck zu vertreten, aber nicht die Rolle eines „Verhandlungsgegners“ einzunehmen, der andere „über den Tisch zieht”

Um eine professionelle Vorstandsarbeit zu gewährleiten, soll einem Vorstand neben Ärzten auch ein Verwaltungsfachmann angehören.

Auch die fachärztliche Weiterbildung muss gefördert werden.

Heutige Weiterbildungsassistenten aus den Kliniken sind die niedergelassenen Freiberufler von Morgen! Sie sind unsere Zukunft!

Die Weiterbildung in den Kliniken umfasst schon lange nicht mehr die Erfordernisse ärztlichen Könnens in der Praxis.

Wir stehen für die ambulante fachärztliche Versorgung der Patienten. Wenn wir die Existenz unserer Praxen jetzt und zukünftig sichern wollen, müssen die weiterbildenden, fachärztlichen Kollegen unterstützt und gefördert werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür sind geschaffen und müssen fair, transparent und konstruktiv umgesetzt werden.

Rahmenbedingungen ärztlicher Arbeit müssen neu organisiert werden.

Eine EBM-Reform muss die Veränderung der Rahmenbedingungen ärztlicher Arbeit berücksichtigen. Das sind z.B steigende Aufwendungen für Hygienemaßnahmen, für die Qualitäts-Mamagement-Programme u.v.a.m..

Themen, die auf der Bundesebene zu lange dauern, sind mit den regionalen Kassen anzugehen. Das setzt eine KV voraus, die als verlässlicher und vertrauenswürdiger Garant von Versorgung geschätzt wird. Fairness, Transparenz und eine konstruktive Herangehensweise sind dabei unverzichtbar.

Die Förderung spezialisierter, fachärztlicher Leistungen und innovativer Versorgungsangebote.

Wir wollen, dass spezialisierte fachärztliche Leistungen, wie das ambulante Operieren, die Onkologie und die Schmerzmedizin gefördert und aufwandgerecht vergütet werden.

Innovative ambulante fachärztliche Versorgungsangebote müssen entwickelt, gefördert und Ihrem Aufwand entsprechend vergütet werden

Wir werden dafür sorgen, dass die vom Gesetzgeber forcierte Ambulante Spezialärztliche Versorgung (ASV) so organisiert wird, dass den ambulanten Kollegen die Teilnahme ermöglicht wird. Voraussetzung dafür ist auch, dass die Kliniken die gleichen Qualitätanforderungen und Qualitätsnachweise bringen müssen, wie die niedergelassenen Kollegen.

Die Weitergabe der fachärztlichen Praxen muss gesichert werden.

Dazu ist es notwendig, den tatsächlichen Versorgungsbedarf zu bestimmen. Wir werden eine theoretische Überversorgung nicht kritiklos anerkennen, ohne die besondere Situation Berlins als Mitversorger des Umlands zu berücksichtigen. Kollegen, die Ihre Praxen abgeben und nachbesetzen wollen, müssen unterstützt und dürfen nicht mit Zulassungsentziehung bedroht werden.

Bei der “Auswahlentscheidung” der Nachfolger müssen natürlich die rechtlichen Vorgaben beachtet, aber auch die persönlichen Interessen der Abgeber und der Bewerber berücksichtigt werden.

​Kontaktieren Sie uns​

Sie wollen die berufspolitischen Erfahrungen aus den Verbänden und aus anderen Gremien der KV jetzt auch in die Vertreterversammlung einbringen? Sie wollen aktiv an den notwendigen Veränderungen mitwirken? Dann kontaktieren Sie uns, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.